Eineinhalb Jahre nach dem Amoklauf eines Jugendlichen in Winnenden und Wendlingen, hat der Prozess gegen dessen Vater vor dem Landgericht Stuttgart begonnen. Weil er eine Pistole, die spätere Tatwaffe, offen zugänglich aufbewahrt hatte, ist er wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz angeklagt.
SWR-Redakteur Stefan Maier klärt über die Hintergründe auf.
Verfahrensbeginn am Mittwoch, den 14.07.2010
Beginn: 14. Juli 2010 9.15 Uhr, Fortsetzung: 20. und 23. Juli 2010 jeweils 9.15 Uhr.
Tatvorwurf: versuchte schwere Brandstiftung u.a., Tatort: Winnenden
Die unter Betreuung stehende 23 Jahre alte Beschuldigte war am 02.02.2010 auf einer Station im Zentrum für Psychiatrie (ZfP) in Winnenden untergebracht. An diesem Tag gegen 7.50 Uhr soll die Beschuldigte die Decke ihres Pflegebettes entzündet haben, wobei sie in Kauf genommen habe, dass das Feuer auf das Klinikgebäude übergreift. Daneben wird der Beschuldigten ein körperlicher Übergriff auf eine Pflegerin des ZfP Winnenden am Folgetag zum Vorwurf gemacht. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Voraussetzungen für eine Unterbringung der Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus vorliegen. Die Beschuldigte ist seit dem 03.02.2010 einstweilig untergebracht.
Sicherungsverfahren, Beginn: 5. Juli 2010 12.30 Uhr Saal 16, Fortsetzung: 13., 16. Juli 2010 jeweils 9.15 Uhr.
Tatvorwurf: versuchte räuberische Erpressung, gefährliche Körperverletzung, Tatort: Stuttgart.
Der 34 Jahre alte Beschuldigte aus Stuttgart soll am 11. Januar 2010 kurz vor 12 Uhr das Bordell Drei-Farben-Haus in Stuttgart betreten und mit einer Prostituierten gegen 30 Euro den Geschlechtsverkehr vereinbart haben. Als es zum Streit um die Modalitäten im einzelnen kam, soll er sein Geld zurückverlangt und die Frau gewürgt haben. Der Beschuldigte soll zur Tatzeit krankheitsbedingt schuldunfähig gewesen sein. Er ist vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.
Hier können SIe den "Leitfaden für Schöffen", eine Informationsbroschüre herausgegeben vom Justizministerium Baden-Württemberg, als pdf-Datei downloaden (2,79 MB).
BGH 2 StR 595/09 – Urteil vom 28. April 2010:
Zu Schöffen springen: Als Schöffen werden in der Bundesrepublik Deutschland die ehrenamtlichen Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit bei der ...
de.wikipedia.org/wiki/Ehrenamtlicher_Richter
Dreisam
News vom 22. Oktober 2009
Dritter Prozess vor dem Landgericht Mannheim
Mannheim. Harry Wörz ist am Donnerstag im mittlerweile dritten Prozess vom Landgericht Mannheim freigesprochen worden.
Dem Angeklagten war versuchter Totschlag an seiner von ihm getrennte lebenden Frau vorgeworfen worden. Harry Wörz hatte immer seine Unschuld beteuert.
Seine Ex-Frau ist seit dieser Tat schwerst behindert. (ij/ddp)
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News vom 22. Oktober 2009
Dritter Prozess vor dem Landgericht Mannheim
Mannheim. Harry Wörz ist am Donnerstag im mittlerweile dritten Prozess vom Landgericht Mannheim freigesprochen worden.
Dem Angeklagten war versuchter Totschlag an seiner von ihm getrennte lebenden Frau vorgeworfen worden. Harry Wörz hatte immer seine Unschuld beteuert.
Seine Ex-Frau ist seit dieser Tat schwerst behindert. (ij/ddp)
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News vom 22. Oktober 2009
Dritter Prozess vor dem Landgericht Mannheim
Mannheim. Harry Wörz ist am Donnerstag im mittlerweile dritten Prozess vom Landgericht Mannheim freigesprochen worden.
Dem Angeklagten war versuchter Totschlag an seiner von ihm getrennte lebenden Frau vorgeworfen worden. Harry Wörz hatte immer seine Unschuld beteuert.
Seine Ex-Frau ist seit dieser Tat schwerst behindert. (ij/ddp)
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Legal Tribune Online ist ein juristisches Onlinemagazin von Wolters Kluwer Deutschland. Es erscheint in Kooperation mit Spiegel Online seit April 2010. ...
Beruflicher werdegang:
Firma/Behörde/Institution | Oberlandesgericht München |
Position | Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht |
Weitere Tätigkeiten |
Vorsitzender Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht a.D. |
"Strafverteidiger sind nicht dafür da, Mutter Theresa zu verteidigen."
Oder höflicher formuliert:
"Ich denke, jeder hat ein Recht auf Verteidigung. Je schwerwiegender die Anschuldigungen gegen einen Angeklagten sind, desto größer ist die Pflicht des Anwalts ihn zu verteidigen. Sobald eine Person nicht verteidigt wird, befinden wir uns nicht in einem demokratischen, sondern in einem totalitären Staat."
www.youtube.comJahrelang saß Ralf Witte wegen der angeblichen Vergewaltigung einer 15-Jährigen ...unschuldig hinter Gittern. Jetzt wurden er und ein vermeintlicher Mittäter freigesprochen. Panorama im Internet: http://daserste.ndr.de/panorama/ Mehr Videos: http://www.ardmediathek.de/ http://mediathek.daserst/...
Der Fall Weimar, der Pascal-Prozess, das Inzestverfahren von Amstetten - Gisela Friedrichsen berichtet seit 1989 aus den Gerichtssälen im In- und Ausland. Die SPIEGEL-Reporterin "schließt die Ereignisse dadurch auf, dass sie analytische Schärfe und persönliche Einfühlsamkeit und Behutsamkeit vereint", schreibt Rechtsprofessor und Romanautor Bernhard Schlink.
Sabine Rückert, geboren 1961 in München, Studium der Kommunikationswissenschaften. Nach der Ausbildung zur Journalistin (bei der Bild-Zeitung) war sie bis 1991 Nachrichtenredakteurin bei der "taz" in Berlin. Seit 1992 ist sie Redakteurin der Hamburger Wochenzeitung "Die Zeit", seit 2001 Gerichts- und Kriminalreporterin der "Zeit". Sabine Rückert ist Theodor-Wolff-Preisträgerin, 2002 erhielt sie für ihre Reportage "Die Mörderin" den Egon-Erwin-Kisch-Preis. Im Jahr 2000 erschien bei Hoffmann und Campe ihr inzwischen verfilmtes Sachbuch "Tote haben keine Lobby. Die Dunkelziffer der vertuschten Morde."
Sabine Rückert: Unrecht im Namen des Volkes
Sabine Rückert ist seit mehreren Jahren die Gerichtsreporterin der Wochenzeitung "Die Zeit". Dort schrieb sie auch zum ersten Mal über die falschen Anschuldigungen
von Amelie. Sie sagte, ihr Vater Adolf S. und, später, ihr Onkel Bernhard M. hätten sie mehrfach vergewaltigt. Die Familie glaubte ihr nicht. Aber eine Allianz aus Mitarbeitern der Psychiatrie,
der Polizei, Staatsanwaltschaft und auch der Richter glaubten Amelie. Adolf S. wurde zu sieben Jahren, Bernhard M. zu vier Jahren und sechs Monaten Jahren Haft verurteilt.
2002 erhielt Rückert die Unterlagen und veröffentlichte im Mai eine Reportage darüber. Neben dem Wiederaufnahmegesuch des Verteidigers Johann Schwemm führte diese Reportage schließlich zu einer
Wiederaufnahme und zwei Freisprüchen.
In "Unrecht im Namen des Volkes" zeichnet Sabine Rückert die gesamte Geschichte nach. Zu dem Fehlurteil konnte es kommen, weil die Verantwortlichen gegen ihre berufliche Objektivität verstießen,
Fakten nicht zur Kenntnis nahmen und einer unglaubwürdigen Zeugin vertrauten. Bei ihren Recherchen stellte Rückert auch fest, dass nicht alle Aussagen im Protokoll des Gerichts aufgeschrieben
waren.
Das abschließende, teils wörtlich protokollierte, Gerichtsverfahren endete mit einem Freispruch für Bernhard M.. Adolf S. wurde kurz darauf ebenfalls freigesprochen.
Sabine Rückerts "Unrecht im Namen des Volkes" schärft den Blick auf die auch in Deutschland möglichen Fehler bei einem Verfahren und, nach dem Erscheinen ihres Artikels, dem Mauern der
zuständigen Organe, die lieber den Boten bestrafen als die Nachricht zur Kenntnis zu nehmen und offensichtliche Fehler schnellstmöglich zu berichtigen.
VRiOLG
11.11.2008, 16:00 UhrSeit fast 15 Jahren trifft sich ein Kreis bekannter Ordinarien, um einer breiteren juristischen Öffentlichkeit "Juristische Bücher des Jahres" zur Lektüre zu empfehlen. Die aktuelle Auswahl behandelt Prof. Dr. mehr
Rechtsgebiet: Strafverfahrensrecht, Strafrecht
Schlagwörter: Fehlurteil, Gerhard Mauz, Gisela Friedrichsen, Juristische Bücher des Jahres, Justizirrtum, Sabine Rückert, Unrecht im Namen des Volkes
Zweifelsohne ist die "Voreingenommenheit" ein zentrales Problem unseres Strafprozesses. Aber ohne Vorurteile können wir nicht durchs Leben gehen; wir vertrauen eben an einer Fußgängerampel wartend darauf, nicht von hinten niedergestochen zu werden. Nur: Der Jurist muss sich seiner Vorurteile bewusst und deshalb auch bereit sein, diese zu revidieren - wie jede Nichteröffnung und jeder Freispruch zeigt, nachdem dem Angeklagten bereits durch das Gericht ein hinreichender Tatverdacht (in Haftsachen sogar dringender Tatverdacht = große Wahrscheinlichkeit späterer Verurteilung) "bescheinigt" wurde.
Das soll aber nicht heißen, dass mit Blick auf die zutreffend angesprochene Problematik unser Strafprozess nicht verbessert werden könnte. Hier wäre mir ein wichtiger Punkt, dass der schon vor langer Zeit gemachte Vorschlag umgesetzt wird, nämlich dass (lassen wir mal das AG aus) die Richter, die über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden, nicht auch diejenigen sind, die die Hauptverhandlung durchführen. Beim IStGH ist es etwa so!
@ Thomas Fischer:
Der Berliner Strafverteidiger Gerhard Jungfer hat einmal dafür den Begriff "Inertia-Effekt" gebraucht.
In Kenntnis dieser Problematik ist es Aufgabe des Verteidigers, so früh wie möglich diesem Effekt entgegen zu treten. Dies setzt natürlich eine rechtzeitige Übernahme des Mandats voraus, was leider nicht selten die Ermittler vermeiden möchten.
Ist der Verteidiger dann beauftragt, bekommt er erst nach Abschluß der Ermittlungen (§ 147 II StPO) vollständige Einsicht in die Akten. Dann sind die Messen meist schon gesungen. Und ohne die Ermittlungsbemühungen en detail zu kennen, kann eine Einflußnahme nicht (effektiv) stattfinden. Daß die Ermittlungen auch ohne Verteidiger in beide Richtungen - Be- und Entlastung - geführt werden, ist die Theorie des Gesetzes und der RiStBV; die Praxis sieht anders aus.
Gleichwohl gibt es im Prozeßrecht zwei Strohhalme, an die sich der Verteidiger in diesen "Perseveranz-/Inertia-Fällen" klammern kann: Das sind die beiden Schöffen, die aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung schöpfen und die gleiches Stimmrecht wie die Berufsrichter haben. Die beiden darf ein Verteidiger nicht aus den Augen verlieren.
(In den Fällen vor dem Strafrichter ist es meist der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft, der die Akten nicht kennt. ;-) )
OLG prüft U-Haft im Fall Kachelmann, (5:09min | flashvideo)
Sendungsinfo
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Der Fall Kachelmann
Sabine Rückert, (3:43min | flashvideo)
Sendungsinfo
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Gerichtsart | Zuständig für | Gerichtsbezeichnungen |
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Arbeitsgerichtsbarkeit | Streitverfahren aus Arbeits- und Tarifverträgen |
Arbeitsgericht (bis 1927 Gewerbegericht) Landesarbeitsgericht Bundesarbeitsgericht |
Finanzgerichtsbarkeit | Streitverfahren wegen Steuern und Zöllen |
Finanzgericht Bundesfinanzhof |
Ordentliche Gerichtsbarkeit | Zivil- und Strafprozess, freiwillige Gerichtsbarkeit |
Amtsgericht |
Sozialgerichtsbarkeit | Streitverfahren mit Sozialversicherungsträgern |
Sozialgericht Landessozialgericht Bundessozialgericht |
Verfassungsgerichtsbarkeit | Streitverfahren in Verbindung mit dem Grundgesetz bzw. den Landesverfassungen |
Bundesverfassungsgericht Verfassungsgerichte der Länder |
Verwaltungsgerichtsbarkeit |
Streitverfahren mit der öffentlichen Verwaltung (Ausnahmen siehe Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit) |
Verwaltungsgericht Oberverwaltungsgericht Bundesv |
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